Arbeitshilfe Juni 2020

Leistungen nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz bei inländischen Grenzgängern sind steuerfreier Arbeitslohn

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Sind Beiträge, die ein österreichischer Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes an eine betriebliche Vorsorgekasse leistet, nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreier Arbeitslohn bei Grenzgängern (entgegen R 3.62 Abs. 1 LStR i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAG-51254