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IWB Nr. 14 vom Seite 531

Vorfinanzierung von Exportgeschäften

Exportsicherungsverträge in der Praxis

Klaus Vorpeil

Exportsicherungsverträge stellen eine geeignete Grundlage für die Vorfinanzierung von Exportgeschäften dar. Mit ihnen werden der Bank, die grenzüberschreitende Liefergeschäfte im Rahmen eines Kreditvertrags vorfinanziert, die Sicherheiten eingeräumt, die die Kreditgewährung an den Exporteur erst ermöglicht. Nachfolgend werden die praxisrelevanten Aspekte von Exportsicherungsverträgen näher beleuchtet. Das Zusammenwirken der darin geregelten Sicherungsinstrumente im Sinne einer lückenlos geschlossenen Kette von Sicherheiten ist wichtig, weil mit dem Transport der Ware über die Grenze nach deutschem Recht begründete dingliche Sicherungsrechte untergehen.

Kernaussagen
  • Zur Vorfinanzierung von Exportgeschäften können Exportsicherungsverträge abgeschlossen werden.

  • Sie enthalten die Einräumung des Sicherungseigentums an der Exportware.

  • Zusätzlich werden damit diverse Forderungen an die kreditgebende Bank abgetreten.

I. Ausgangssituation bei Exportsicherungsverträgen

1. Vorfinanzierung des Exportgeschäfts

[i]Zweck von Exportsicherungsverträgen ist die Vorfinanzierung von ExportgeschäftenExportsicherungsverträge stellen ein geeignetes Instrument zur Bevorschussung von Forderungen aus Exportgeschäften und zur Besicherung von Krediten dar, mi...

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