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FG Münster Urteil v. - 10 K 3059/14 K EFG 2017 S. 1110 Nr. 13

Gesetze: InvStG § 1 Abs 1 Nr 2, InvStG § 2, InvStG § 11 Abs 1 Nr 2, AEUV Art 63, KStG § 1 Abs 1 Nr 5

Investmentfonds

Beschränkte Steuerpflichte eines nach Luxemburger Recht gegründeten spezialisierten Investmentfonds

Leitsatz

1) Ein nach Luxemburger Recht gegründeter Fonds, der die Voraussetzungen des Luxemburgischen Gesetzes über spezialisierte Investmentfonds vom erfüllt, bei dem das Recht zur Anteilsscheinrückgabe während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist, ist als anderes Zweckvermögen des privaten Rechts beschränkt steuerpflichtig.

2) Die Beschränkung der Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG auf inländische Investmentvermögen ist europarechtskonform und verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1494 Nr. 26
DStZ 2017 S. 743 Nr. 20
EFG 2017 S. 1110 Nr. 13
ErbStB 2017 S. 339 Nr. 11
IWB-Kurznachricht Nr. 20/2017 S. 754
ZAAAG-51077

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FG Münster, Urteil v. 20.04.2017 - 10 K 3059/14 K

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