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Lexikon - Stand: 10.04.2024

Betriebsvermögen, notwendiges

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Der Begriff des Betriebsvermögens wird im Steuerrecht mehrfach mit unterschiedlichem Hintergrund verwendet. Einerseits wird unter Betriebsvermögen das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital verstanden, welches sich aus der wertmäßigen Differenz zwischen den aktivierten Wirtschaftsgütern und den betrieblichen Schulden ermitteln lässt. Zum anderen wird der Begriff Betriebsvermögen als Abgrenzung zum Privatvermögen verstanden.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Technische Anlagen und Maschinen
0210
Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0350
Lkw
Beteiligungen
0510
Beteiligungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
0650
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Restlaufzeit größer 5 Jahre

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Technische Anlagen und Maschinen
0440
Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0540
Lkw
Beteiligungen
0820
Beteiligungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kassenbestand, Bundesb...

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