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StuB 14/2017 S. 557

Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe

(1) Die aus einer Umtauschanleihe resultierende Anleiheverbindlichkeit ist gem. nrkr. NWB TAAAG-48384 (BFH-Az.: I R 20/17, EFG 2017 S. 1012) mit dem Rückzahlungsbetrag (Nominalbetrag) zu passivieren. (2) Bis zur Ausübung des Umtauschrechts kommt eine Teilwerterhöhung der Verbindlichkeit aus der zwischenzeitlichen Wertsteigerung der der Umtauschanleihe zugrunde liegenden Aktien nicht in Betracht. (3) Bei einer steuerlich rückwirkenden Verschmelzung findet auf den Verschmelzungsstichtag eine Neubewertung des gesamten und nicht nur des im Wege der Verschmelzung übergegangenen Vermögens statt (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

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