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NWB Nr. 30 vom Seite 2251

Zumutbare Belastung – Unterschiedliche Höhe bei Arbeitnehmern und Beamten (Verfassungsbeschwerde eingelegt)

Werner Radschun

[i]Radschun, NWB 3/2015 S. 91Bei Beamten werden die „fiktiven“ Beiträge zur Altersvorsorge (s. , BStBl 2002 II S. 618, unter C., III., 2.) bei der Ermittlung der Einkünfte nicht berücksichtigt. Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe berücksichtigt, die den Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mindert. Dies führt bei Beamten zu einem niedrigeren Gesamtbetrag der [i]Baltromejus, NWB 26/2017 S. 1940Einkünfte, einer geringeren zumutbaren Belastung und einer höheren außergewöhnlichen Belastung. Der NWB GAAAG-41508) entschieden, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der zumutbaren Belastung nicht um Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung zu kürzen ist.

[i]Az. beim BVerfG: 2 BvR 1205/17Gegen das Urteil des BFH wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1205/17).

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