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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 8 R 1083/14

Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem die Bewilligung von Witwenrente für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. August 2012 aufgehoben und ein Betrag von 4.830,28 Euro zurückgefordert wurde. Nach Teilanerkenntnis während des Berufungsverfahrens wird jetzt nur noch ein Betrag von 4.575,88 Euro zurückgefordert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAG-50546

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.04.2017 - L 8 R 1083/14

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