Online-Nachricht - Mittwoch, 12.07.2017

FKAustG | Finale Staatenaustauschliste (BMF)

Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum bekannt gegeben (BMF, Schreiben vom 22.06.2017 - IV B 6 - S 1315/13/10021 :046).

Hintergrund: Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erstmalig zum zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG). Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung erstmals zum zu übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Mit der finalen FKAustG-Staatenaustauschliste 2017 werden die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen der erste automatische Datenaustausch zum erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten erstmals zum dem BZSt zu übermitteln haben.

  • Für den Datenaustausch zum wird eine neue FKAustG-Staatenaustauschliste 2018 im Rahmen eines weiteren BMF-Schreibens bekannt gegeben.

  • Die finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2017 steht auch auf der Internetseite des BZSt zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens inkl. der finalen Staatenaustauschliste 2017 ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB LAAAG-50104