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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 U 245/16

Streitig ist, ob der Unfall des Beigeladenen vom 04.02.2010 als Arbeitsunfall nach § 2 Abs 1 Nr 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) oder als solcher gemäß § 2 Abs 2 Satz 1 SGB VII anzuerkennen ist.

Fundstelle(n):
TAAAG-49933

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 24.08.2016 - L 10 U 245/16

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