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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 R 91/15

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Anfrage- bzw. Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), ob der Beigeladene zu 1 während seiner Tätigkeit für die Klägerin als Servicefahrer aufgrund abhängiger Beschäftigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
BAAAG-49913

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Hamburg, Urteil v. 13.07.2016 - L 2 R 91/15

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