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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 1 AS 1310/17 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch gegen den Grundsicherungsträger auf zuschussweise Bewilligung von Geldleistungen für die Beschaffung einer neuen Wohnungseinrichtung besteht nach einer Zwangsräumung jedenfalls dann nicht, wenn die alte Einrichtung durch den bisherigen Vermieter zunächst eingelagert und nur deshalb vernichtet wurde, weil der Leistungsempfänger eine Abholung der Einrichtungsgegenstände, zu deren Herausgabe der ehemalige Vermieter bereit war, unter Verweis auf den schlechten Zustand der Einrichtung verweigert hat.

Fundstelle(n):
DAAAG-49814

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17 ER-B

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