Arbeitshilfe November 2017

§ 170 Abs. 3 AO ist bei der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Festsetzung einer Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG nicht anwendbar?

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War im Zeitpunkt der mit Schreiben vom April 2012 begehrten Änderung ("Korrektur" des Antrags vom ) der bereits festgesetzten Stromsteuerentlastung für das Jahr 2010 Festsetzungsverjährung eingetreten?

Ist § 170 Abs. 3 AO bei der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Festsetzung einer Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG anwendbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAG-49557