Arbeitshilfe Januar2018

Keine mehraktige Berufsausbildung eines Angestellten in einem Steuerberatungsbüro mit dem Berufsziel Steuerberater?

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1. Steht das vom Kind angestrebte Berufsziel als Steuerberater in einem sachlichen Zusammenhang mit der Absolvierung der Prüfung als Steuerfachangestellter, wenn zwischen dem erfolgreichen Abschluss des ersten Berufsabschnitts (mit Bestehen der Prüfung als Steuerfachangestellter) und der möglichen Zulassung zur Steuerberaterprüfung ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren liegt?

2. Ist hier ein "enger zeitlichen Zusammenhang" im Sinne der Regelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gegeben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAG-49540