Arbeitshilfe Juli 2020

Ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, erfüllt nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht?

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1. Erfüllt ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht?

2. Stellt die Veranstaltung von Kinder- und Jugendreisen in vollem Umfang einen Zweckbetrieb dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB LAAAG-49538