Arbeitshilfe November 2017

Gewinne aus der wiederholten Gründung und Veräußerung von Vorratsgesellschaften sind Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit iSd § 15 Abs. 2 EStG?

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Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbetrieb - Zur Frage, ob Gewinne aus der wiederholten Gründung und Veräußerung von vollständig gehaltenen GmbH-Vorratsgesellschaften den Einkünften nach § 15 EStG zuzuordnen sind oder vielmehr unter § 17 EStG fallen, um in den Genuss des dortigen Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG zu kommen.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB NAAAG-49533