Arbeitshilfe Januar2020

Sperrwirkung von Art. 9 DBA-Schweiz 1971 gegenüber einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG 2003 bei Teilwertabschreibung auf ein unbesichert begebenes Darlehen an eine Tochtergesellschaft

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Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MustAbk bzw. hier Art. 9 DBA-Schweiz 1971 gegenüber einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. vom bei Teilwertabschreibung auf ein unbesichert begebenes Darlehen an eine Tochtergesellschaft:

1. Nimmt eine Kapitalgesellschaft aufgrund des Verzichts auf Rückzahlung eines von ihr an die Schweizer Tochtergesellschaft unbesichert begebenen Darlehens eine erfolgswirksame Ausbuchung in der Bilanz vor, scheidet dann eine Einkünftekorrektur nach § 1 AStG 2003 wegen der hier fehlenden Besicherung und der dadurch ausgelösten Teilwertabschreibung (bzw. hier der Wertlosigkeit der Forderung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta) bereits deshalb aus, weil Art. 9 DBA-Schweiz 1971 insoweit eine Sperrwirkung entfaltet (entgegen BStBl I 2016, 455)?

2. Ist § 1 AStG im Verhältnis zu Art. 9 OECD-MustAbk (bzw. hier Art. 9 DBA-Schweiz 1971) vorrangig anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAG-49514