Arbeitshilfe Juni 2020

Zur Berücksichtigung von beim Erblasser nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünften im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Gesamtrechtsnachfolgers

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Gehen gesondert festgestellte verbleibende negative Einkünfte nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG auf den Erben über?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAG-49511