Online-Nachricht - Freitag, 07.07.2017

Gesetzgebung | Bundesrat billigt Zahlungsdiensterichtlinie

Der Bundesrat hat am die Zahlungsdiensterichtlinie gebilligt.

Folgende Inhalte wurden beschlossen:

  • Keine Gebühren mehr bei Kartenzahlung:

    Der Bundesrat hat die vom Bundestag am beschlossene Abschaffung von gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften gebilligt. Die Regelung hat europaweite Geltung und geht auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie zurück.

  • Verbesserungen für den Verbraucher:

    Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie soll sich auch der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern. Außerdem sind weitere verbraucherschützende Maßnahmen vorgesehen. So wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 € herabgesetzt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit verbessern sich die Rechte der Verbraucher. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden.

  • Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister werden BaFin unterstellt:

    Darüber hinaus unterstellt das Gesetz Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bislang bewegten sich diese beiden Dienste aufsichtsrechtlich in einem Graubereich.

  • Forderung des Bundesrates zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufgegriffen:

    Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten verändert. Dabei hat er unter anderem die Vorschriften zur Absicherung im Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten präzisiert.

    Außerdem griff er eine Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom auf. Darin hatten die Länder die rechtsichere Klarstellung gefordert, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Falle einer Anschlussfinanzierung und Umschuldung nicht erforderlich ist. Es sei denn, die Darlehenssumme ist deutlich erhöht. Mit der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie führt der Bundestag nunmehr eine solche Sonderregelung ein.

Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen soll am in Kraft treten, ebenso ein Großteil der weiteren Vorschriften einschließlich der Sonderregelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Vebraucherdarlehensverträgen.

Quelle: Bundesrat PlenumKOMPAKT (Sc)

Fundstelle(n):
NWB WAAAG-49504