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PiR 7/2017 S. 238

IDW veröffentlicht Modulverlautbarung IDW RS HFA 50

Die bisherigen IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung nach IFRS bestehen aus zahlreichen Einzelthemen. Zur Erhöhung der Flexibilität bei relevanten Praxisfragen will das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) daher künftig abgegrenzte Fragen der IFRS-Rechnungslegung in einer einheitlichen und modularen Form bearbeiten. Jedes Modul ist eigenständig und wird gesondert vom Hauptfachausschuss (als Entwurf bzw. finale Fassung) verabschiedet. Die einzelnen Module werden in einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 50) zusammengefasst und in der Reihenfolge der IASB-Standards sortiert. Der IDW hat am IDW RS HFA 50: Modulentwurf IAS 19: M2 veröffentlicht. Inhaltlich geht es um die Übertragung nicht-finanzieller Vermögenswerte auf einen Fonds i. S. von IAS 19.8 mit anschließe...

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