Online-Nachricht - Donnerstag, 06.07.2017

Lohnsteuer | Deutschkurse für Flüchtlinge (BMF)

Das BMF hat sich zu der Frage geäußert, ob Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn führen (BMF, Schreiben vom 04.07.2017 - IV C 5 - S 2332/09/10005).

Hintergrund: Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nach R 19.7 LStR nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt.

  • Arbeitslohn kann bei solchen Bildungsmaßnahmen nur dann vorliegen, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-49363