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BFH 29.09.2016 III R 62/13, NWB 28/2017 S. 2083

Einkommensteuer | Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif – Verfassungsbeschwerde anhängig

Der BFH hatte mit Beschluss vom - III R 62/13 entschieden, dass die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif verfassungsgemäß ist. Gegen diese Entscheidung hat die unterlegene Steuerzahlerin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie ist beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 2 BvR 221/17 anhängig.

Anmerkung:

Die verwitwete Klägerin erzielt als selbständig tätige Steuerberaterin mit eigener Praxis Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Sie hat zwei Töchter, die mit ihr zusammenleben. Im Einspruchsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid begehrte die Klägerin die Anwendung des Splittingtarifs und vertrat die Auffassung, dass das steuerliche Ehegattensplitting in Deutschland ein antiquierter „Klassiker“ sei. Es fördere die nicht unter...

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