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Vermietung und Verpachtung: Abzug von Werbungskosten nach gescheitertem Anschaffungsgeschäft
Der BFH äußert sich mit dem Urteil vom - IX R 24/16 NWB AAAAG-48574 zum Abzug vergeblicher Werbungskosten nach dem Scheitern eines Anschaffungsgeschäfts. Im Streitfall beabsichtigte der Kläger – in einer Stadt mit einem engen Immobilienmarkt und einem starken Nachfrageüberhang bei Immobilien – eine bestimmte hochwertige Immobilie zu erwerben und später teilweise zu vermieten. Der Versuch, das Objekt unmittelbar vom Eigentümer zu erwerben, scheiterte zunächst. Wenig später sagte ihm ein Makler die Vermittlung dieses Objekts zu, verlangte aber vorab die Übergabe eines hohen Bargeldbetrags. Ein Kauf eines Grundstücks durch Vermittlung des Maklers kam dann aber ebenfalls nicht zustande. Der übergebene Bargeldbetrag wurde vom Makler veruntreut und konnte nicht mehr zurückgefordert werden. Der Steuerpflichtige kontaktierte daraufhin auf eigene Initiative ein weiteres Mal den Verkäufer und erwarb schließlich – diesmal erfolgreich – das Objekt. Das Objekt wurde anschließend von ihm teilweise vermietet und teilweise eigengenutzt. Der Steuerpflichtige machte anteilig den auf den vermieteten Teil des Gebäudes und den Grund und ...