NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht
2. Aufl. 2014
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Kapitel V: Steuerliche Sonderposten
Schön, Gewinnübertragungen bei Personengesellschaften nach § 6b EStG, Diss. 1986; Trzaskalik, Aufschub der Gewinnrealisierung durch §§ 6b, 6c, DStJG Band 4 1981 S. 183.
1. Einleitung
5250Mit den sog. steuerfreien Rücklagen – einkommensteuerrechtlich durch besondere Normen zugelassen – gestattet der Gesetzgeber für bestimmte Fallgestaltungen eine zeitlich befristete Steuerstundung auf realisierte stille Reserven. Die Finanzverwaltung erweitert die Steuerstundungsmöglichkeit für Sonderfälle aus Billigkeitsgründen.
Folgende unversteuerte Rücklagen können derzeit insbesondere gebildet werden:
§ 6b, 6c EStG Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter;
§ 7g EStG Ansparrücklage;
Richtlinie 6.5 EStR Rücklage für im Voraus gewährte Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern;
Richtlinie 6.6 EStR Rücklage für Ersatzbeschaffung;
Richtlinie 6.11 EStR Kompensationsrücklage;
§ 6 Abs. 1 UmwStG, § 12 Abs. 4 UmwStG Konfusionsgewinnrücklage;
Rücklage nach § 3 Abs. 1 Forstschädenausgleichsgesetz;
Rücklage nach §§ 3, 4 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlebergwerken vom ;
Rü...