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LSG Hessen Urteil v. - L 1 KR 551/16

Die Beteiligten streiten darum, ob die Tätigkeit des Klägers für die Beigeladene zu 1.) als Pflegefachkraft in der Zeit vom 4. Juli 2013 bis zum 26. Juli 2013 als abhängige Beschäftigung zu betrachten ist, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt oder ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.

Fundstelle(n):
DAAAG-48547

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 16.05.2017 - L 1 KR 551/16

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