USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 1

Wettbewerbsnachteile

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen wird von allen Fraktionen als Problem angesehen. Man gehe von einem Steuerausfall von 800 Mio. € bis einer Mrd. € aus. Außerdem entstehe ein Wettbewerbsnachteil für Händler, die die Umsatzsteuer abführen würden. Dennoch sprach sich die Unionsfraktion jüngst gegen einen Antrag der Fraktion Bünd­nis 90/Die Grünen (18/12556) aus, in dem Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf Online-Handelsplattformen gefordert wurden. Bundesregierung und Länder würden sich des Problems bereits annehmen, hieß es.

Auch weiterhin müssen auf die Entgelte für Abwasser und Abfall keine 19 % Mehrwertsteuer laut Pressemitteilung der SenFin Berlin vom 22.6.2017 aufgeschlagen werden. Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzminister der Bundesländer mehrheitlich am in Berlin gegen den Bund entschieden, dass die Endverbraucher auch künftig nicht zusätzlich belastet werden. Das BMF hatte vorgesehen, dass ab 2021 immer dann Umsatzsteuer auf die bislang steuerfreien Entgelte für Abwasser und Abfall hätte aufgeschlagen werden müssen, wenn die betreffenden Gemeinden zivilrechtliche „Preise“ in Rechnung stellen statt öffentlich-rechtliche „Gebühren“ per Gebührenbescheid zu erheben. Hätte sich der Bund durchgesetzt, wären die Abwasser- bzw. Müllentsorgungsbetriebe vorsteuerabzugsberechtigt geworden. Dadurch wäre der Nettopreis geringfügig gesunken. Dies hätte dazu geführt, dass in vielen Gemeinden Druck entstanden wäre, auf zivilrechtliche Preise umzustellen. Die privaten Endverbraucher wären folglich mit 19 % Umsatzsteuer zusätzlich belastet worden.

Übrigens: Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmer unserer Umfrage. Die glücklichen Gewinner wurden inzwischen benachrichtigt und der Gewinn an Sie versandt.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 13 / 2017 Seite 1
NWB YAAAG-48313