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FG Köln 18.01.2017 2 K 930/13, IWB 12/2017 S. 434

FG Köln | Kein Verständigungsverfahren bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung

(1) Die Weigerung der deutschen Finanzverwaltung, an einem in einem anderen Staat beantragten Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention teilzunehmen, ist vor den deutschen Finanzgerichten überprüfbar. (2) Die deutsche Behörde kann die Teilnahme an einem Verständigungsverfahren verweigern, wenn endgültig festgestellt ist, dass eines der beteiligten Unternehmen einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen steuerliche Vorschriften begangen hat. Die Verurteilung eines Täters wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zugunsten eines beteiligten Unternehmens belegt einen solchen Verstoß. (3) Die strafrechtliche Verurteilung muss nicht die gesamte Höhe der durch die Doppelbesteuerung erfassten Einkünfte erfassen, wenn die Tathandlung insoweit fortwirkt. Gleiches gi...

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