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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 162/15

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14

Umsatzsteuer-Freiheit für Medizinische Fußpflege (Podologie)?

Leitsatz

  1. Zu der Frage, wann Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker etc. durchgeführt werden, umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG sind.

  2. Der Begriff der „Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin” ist ein autonomer unionsrechtlicher Begriff. Er umfasst Leistungen, die zur Diagnose, Behandlung und - soweit möglich - Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen.

  3. Leistungen, die keinem therapeutischen Ziel dienen, sind keine Heilbehandlungen.

  4. Bei sog. Podologen ist zu differenzieren: Sie erbringen zum Einen „medizinisch indizierte” Behandlungen, bei denen die Leistung unter ärztlicher Anleitung/auf ärztliche Veranlassung hin erfolgt. Diese medizinisch indizierten Leistungen sind Heilbehandlungen.

  5. Podologen erbringen indes auch sog. „selbstindizierte” Behandlungen, bei denen sich der Patient für die Inanspruchnahme eines Podologen entscheidet. Solche Behandlungen sind keine Heilbehandlungen und unterliegen daher nicht der Umsatzsteuerbefreiung.

Fundstelle(n):
NAAAG-47738

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 18.01.2016 - 5 K 162/15

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