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BFH 22.02.1989 I R 11/85

Einkommensteuer; | Anwendbarkeit des § 17 EStG auf Anteile an einer ausländischen Gesellschaft

Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) § 17 EStG gilt auch für die Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft. (2) Die Umwandlung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft fällt jedenfalls dann unter § 17 Abs.4 EStG (Auflösung einer Kapitalgesellschaft), wenn das maßgebende ausländische Recht in der Umwandlung eine Auflösung sieht. (3) Der Anwendbarkeit des § 17 EStG steht nicht entgegen, daß das Vermögen der umgewandelten ausländischen Kapitalgesellschaft in ein ausländisches Betriebsvermögen übergeht, dessen Besteuerung nach einem DBA einem anderen Staat zusteht. (4) Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft ist i.S. des DBA-Österreich als Veräußerung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft anzusehen. (5) Bei Umwandlungen, auf die § 17 EStG Anwendung findet...

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