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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 1712/16

Gesetze: FGO § 40 Abs. 1 1. Alt FGO § 40 Abs. 1 2. Alt 1 FGO § 40 Abs. 1 2. Alt 2 FGO § 41

Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Vollstreckungsmaßnahmen nach Vollstreckungsankündigung aufgrund Vollstreckungsersuchen einer österreichischen Behörde

Leitsatz

Die allgemeine Leistungsklage in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage erfordert ein besonders intensives Rechtsschutzbedürfnis.

Die Ankündigung der Vollstreckung begründet kein im Rahmen einer Feststellungsklage relevantes gegenwärtiges Rechtsverhältnis, wenn materielle Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch erhoben werden und ein zwischenstaatliches Abkommen ein Abwarten der um Vollstreckung ersuchten Stelle bis zur Entscheidung über die Einwendungen durch die ersuchenden Stelle vorsieht.

Fundstelle(n):
JAAAG-47132

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 24.02.2017 - 6 K 1712/16

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