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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 575/15

Gesetze: AO § 158, AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2

Schätzungsbefugnis des FA

Anforderungen an die Verprobung des Wareneinsatzes und an eine Nachkalkulation

Leitsatz

1. Etwaige Mitwirkungsmängel bei einer Verprobung des Wareneinsatzes sind nicht mit Buchführungsmängeln gleichzusetzen und berechtigen demzufolge nicht zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

2. Eine eher grobe, überschlagsmäßige Berechnung zur Verprobung des Wareneinsatzes ist nicht geeignet, eine Schätzungsbefugnis zu begründen.

3. Da eine Nachkalkulation mit Unsicherheitsfaktoren verbunden ist und ihrem Wesen nach selbst eine Schätzung darstellt, so dass also die Schätzungsbefugnis erst durch eine Schätzung begründet wird, müssen an diese hohe Anforderungen gestellt werden. Sie muss einwandfrei erfolgen, den Unsicherheiten Rechnung tragen und zu dem Ergebnis führen, dass das Buchführungsergebnis nicht richtig sein kann. Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn unterschiedlichen Warengruppen zu einem Gesamtwareneinsatz zusammengefasst werden und ein einheitlicher Aufschlagsatz angewendet wird.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 17/2017 S. 784
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2017 S. 2732
ZAAAG-47118

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Sächsisches FG, Urteil v. 22.03.2017 - 6 K 575/15

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