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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 657

Misstrauen und Verdacht als wichtiger Grund für die Abberufung eines Organmitglieds

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-46681 Ein Vorstandsmitglied einer AG kann durch den Aufsichtsrat abberufen werden, wenn die Hauptversammlung diesem das Vertrauen entzogen hat (§ 84 Abs. 3 Satz 2 AktG). Es stellt sich die Frage, inwieweit dies auch im GmbH-Recht möglich ist. Eng mit der Frage der Abberufung wegen Vertrauensverlusts verbunden ist die Frage, ob ein Organwalter wegen des bloßen Verdachts eines Fehlverhaltens abberufen werden kann, das gerade den Grund für den Vertrauensverlust der Gesellschafter darstellt. Der Beitrag gibt anlässlich einer jüngst ergangenen BGH-Entscheidung (Urteil vom - II ZR 217/15 NWB GAAAG-36078) einen Überblick über die Fragestellung.

Ausführlicher Beitrag s. .

Abberufung eines Vorstands wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung

[i]Vertrauensentzug darf nicht offenbar unsachlich seinEin Vorstandsmitglied einer AG kann durch den Aufsichtsrat abberufen werden, wenn die Hauptversammlung ihm das Vertrauen entzogen hat (§ 84 Abs. 3 Satz 2 AktG). Der Vertrauensentzug darf nicht offenbar unsachlich sein. Dies ist nicht schon deshalb der Fall, weil sich die Gründe für den Vertrauensentzug als nicht stichhaltig erweisen. Offenbar unsachlich ist nur ein willkürlicher, haltloser oder wegen des damit verfolgten Zwecks sittenwidrige...

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