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OLG Hamm 05.01.2017 I-15 W 246/16, NWB 24/2017 S. 1790

Gesellschaftsrecht | Grundbuchrechtlicher Nachweis bei im Handelsregister gelöschter GmbH & Co. KG als Berechtigte

Wurde im Rahmen der Liquidation einer GmbH & Co. KG vergessen oder übersehen, dass für die Gesellschaft noch ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht (§ 1194 BGB) im Grundbuch eingetragen ist, erlischt dieses Recht auch nicht automatisch 26 Jahre nach Löschung der Gesellschaft im Handelsregister. Der Handelsregisterauszug ist als Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vollbeendigung bzw. dem ersatzlosen Fortfall der KG auch dann nicht geeignet und die KG trotz ihrer vermeintlich beendeten Liquidation insoweit als fortbestehend zu behandeln, da das eingetragene Vorkaufsrecht als aktiver Vermögenswert zu qualifizieren ist.

Anmerkung:

Im Streitfall muss der S. 1791 [i]infoCenter „Beendigung der GmbH & Co. KG“ NWB TAAAD-82348 Eigentümer des Grundstücks zum Zwecke der Berichtigung des Grundbuchs jetzt zusätzlich auch eine Löschung...

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