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Kurznachrichten
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit heileurythmischer Heilbehandlungsleistungen
Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation kann sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V (i. d. F. vor dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung v. ) ergeben. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heileurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin war im Streitjahr 2010 als Heileurythmistin selbständig tätig. Ihr waren ein Diplom des Instituts für Waldorfpädagogik sowie ein Diplom der Schule für Eurythmische Heilkunst verliehen worden. Sie war Mitglied im Berufsverband Heileurythmie e. V. und zur Teilnahme an den Verträgen zur Durchführung Integrierter Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff SGB V zugelassen. Sämtliche von der Klägerin im Streitjahr erbrachten Leistungen als Heileurythmistin erfolgten aufgrund ärztlicher Verordnungen. In ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Streitjahr erklärte s...