Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 11 vom Seite 1

Notfallpraxis als häusliches Arbeitszimmer

Julia Leicher |
Produktverantwortliche |
heilberufe-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das Thema häusliches Arbeitszimmer ist ein Dauerbrenner vor Gericht. Kein Wunder, schließlich bietet es immer wieder neue Fallkonstellationen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung von der Rechtsprechung entschieden werden müssen. Auch das FG Münster hat kürzlich einen Fall entschieden, der für Ihre ärztliche Mandantschaft relevant ist. Die Revision beim BFH ist zugelassen (, Az. beim BFH: VIII R 11/17).

Im Urteilsfall ging es um eine Augenärztin, die an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt ist, und sich zur Behandlung von Notfällen im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel und Medizinschrank eingerichtet hatte. Auch medizinische Hilfsmittel waren vorhanden. Die Klägerin machte die Aufwendungen für den Behandlungsraum als Sonderbetriebsausgaben geltend. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen mit der Begründung nicht an, dass diese Kosten dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen.

Dennis Janz hat für Sie dieser Ausgabe den kompletten Sachverhalt analysiert und Praxishinweise für die Beratung von Ärzten und anderen Heilberuflern zusammengestellt.

Eine interessante Lektüre wünscht

Ihre

Julia Leicher

Fundstelle(n):
Heilberufe-Beratung direkt digital 11 / 2017 Seite 1
NWB ZAAAG-46869