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FG Münster Urteil v. - 9 K 518/14 K

Gesetze: AO § 65, AO § 64 Abs 6 Nr 1

Gemeinnützige Körperschaften

Standflächenüberlassung während Zweckbetriebsveranstaltung, pauschale Gewinnermittlung

Leitsatz

Die pauschale Gewinnermittlung durch Ansatz von 15% der Einnahmen nach § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO ist auch anzuwenden auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbungszwecke während eines Zweckbetrieb-Kongresses, wenn das Entgelt für die Standflächenüberlassung untrennbar mit der Kongressveranstaltung verbunden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 2585 Nr. 48
DStR 2018 S. 10 Nr. 27
KÖSDI 2017 S. 20386 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2017 S. 2013
HAAAG-46661

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FG Münster, Urteil v. 22.03.2017 - 9 K 518/14 K

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