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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1925/15 EFG 2017 S. 923 Nr. 11

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3 DBGrG § 12 Abs. 8

Rabattfreibetrag auf besondere Fernfahrscheine für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG

Leitsatz

  1. Der Rabattfreibetrag ist auf besondere Fernfahrscheine für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG und den ihnen steuerrechtlich gleichgestellten Personen zu gewähren, auch wenn die Fahrkarte in dieser Form im freien Handel nicht erhältlich ist.

  2. Bei der Prüfung der Identität der angebotenen Leistungen auf dem freien Markt kommt es nicht auf die Ausgestaltung der Fahrkarten an, abzustellen ist vielmehr auf die Beförderungsleistung von einem Bahnhof zu einem anderen Bahnhof, die für alle Reisenden derselben Wagenklasse identisch ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 923 Nr. 11
CAAAG-46654

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Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 08.02.2017 - 4 K 1925/15

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