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StuB Nr. 11 vom Seite 409

IDW ERS HFA 7 n. F. – Neuregelungen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personengesellschaften

Überblick über den Entwurf und wesentliche Änderungen

WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) widmet sich als berufsständische Organisation der Wirtschaftsprüfer einerseits der Facharbeit im Prüfungsbereich und konkretisiert in zahlreichen IDW PS die bei der Abschlussprüfung zu beachtenden Berufsgrundsätze. Darüber hinaus werden auch Rechnungslegungsfragen vom IDW erörtert und innerhalb der IDW RS HFA zu diesen Stellung genommen. Zwei dieser Rechnungslegungsstandards beschäftigen sich explizit mit Personenhandelsgesellschaften. Während IDW RS HFA 7 Bilanzierungsfragen auf der Ebene der jeweiligen Personengesellschaft zum Gegenstand hat, widmet sich IDW RS HFA 18 der Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften auf der Ebene des Gesellschafters. Zu IDW RS HFA 7, der ursprünglich aus dem Jahr 2002 stammt und seitdem mehrfach angepasst wurde, hat das IDW nun eine neue Entwurfsfassung erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zu dem aktuellen Entwurf und den mit ihm verbundenen wesentlichen Neuerungen. Die Kommentierungsfrist der Entwurfsfassung aus dem Januar 2017 ist bis zum festgelegt. Die geänderten Regeln sollen erstmals für nach dem

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IDW ERS HFA 7 n. F. – Neuregelungen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personengesellschaften

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