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Übertragung des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei Einzelveranlagung
Das FG Thüringen hat entschieden, dass § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG bei der Einzelveranlagung von Ehegatten die Übertragung des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten zulässt. Der Verweis in § 26a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG auf das „wirtschaftliche Tragen“ von Aufwendungen stehe einer Aufteilung des Behindertenpauschbetrages nicht entgegen. Das Finanzamt hatte eine hälftige Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags nicht für möglich gehalten, der Betrag stelle keine „Aufwendungen“ dar und falle deshalb nicht unter die Regelung des § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG.