Michael Sauthoff

Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81371-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66971-2

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Dokumentvorschau
Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen (1. Auflage)

§ 3 Organisation der kommunalen Abgabenverwaltung und Zuständigkeiten

I. Organisation der kommunalen Abgabenverwaltung

1. Behörden
a) Gemeinden

1Die Erhebungs- und Ertragshoheit von Kommunalabgaben steht zunächst den Gemeinden zu. Sie sind in allen KAG genannt. Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer für eine Gemeinde die Abgaben festsetzen und beitreiben darf.

2Aufgrund einer Ämterverfassung kann die Aufgabe der Abgabenerhebung für amtsangehörige Gemeinden auf das Amt übertragen werden. Das Amt nimmt die Aufgabe nach der Übertragung als eigene wahr.

Beispiel:

Ein Gebührenbescheid, der von einer amtsangehörigen Gemeinde (deren „Geschäfte" ein Wasser- und Bodenverband führt) erlassen wird, ergeht durch eine sachlich unzuständige Behörde und ist deshalb aufzuheben. Zuständig ist das Amt.

Nicht zuständig ist die Gemeinde, selbst wenn sie die geschäftsführende Gemeinde (§ 126 Abs. 1 Nr. 1 KV MV) des Amtes ist. Die Bescheide des Amtes ergehen unter dessen Briefkopf (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KV-DVO MV) und werden von den dazu befugten Mitarbeitern der geschäftsführenden Gemeinde unterzeichnet. Eine weitere Frage ist, ob die Beauftragung eines privaten Dritten durch die amtsang...