Kein Vorsteuerabzug einer GbR aus Leistungen
an ihre Gesellschafter
Leitsatz
Einer
GbR steht kein Vorsteuerabzug aus Leasingraten zu, wenn die Leasingverträge
mit deren Gesellschaftern abgeschlossen sind und diese die Fahrzeuge
für die unternehmerischen Zwecke der GbR verwenden; dass die Leasingraten
vom Konto der GbR gezahlt werden, ist irrelevant.
Die
GbR als Unternehmer ist nicht Leistungsempfänger; die Gesellschafter
werden durch die mündlich oder konkludent vereinbarte Gebrauchsüberlassung
nicht zu Unternehmern.
Unerheblich
ist auch, dass die Fahrzeuge ertragsteuerlich als gewillkürtes Betriebsvermögen
behandelt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAG-45988
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.03.2007 - 6 K 1029/05
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.