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FG München Urteil v. - 7 K 59/14 EFG 2017 S. 942 Nr. 11

Gesetze: DBA FRA Art. 20 Abs. 1 Buchst. b KStG§ 8b Abs. 1 S. 1 KStG§ 8b Abs. 5 EStG § 3c Abs. 1

Anwendung der Schachtelstrafe für von französischer Tochtergesellschaft an inländische Muttergesellschaft ausgeschüttete Dividende unabhängig von DBA-Frankreich

Leitsatz

1. Ist eine inländische Kapitalgesellschaft zu mehr als 10 % an einer französischen Tochtergesellschaft beteiligt und sind die von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei, so wird die pauschale Hinzurechnung von 5 % der Dividenden nach § 8 b Abs. 5 KStG „Schachtelstrafe”) auch nicht durch die Steuerfreistellung der Dividenden nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. b DBA-Frankreich ausgeschlossen.

2. Ein DBA-Schachtelprivileg steht der Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG grundsätzlich nicht entgegen (Anschluss an ; ; ).

3. Unter „Nettoeinkünfte” i. S. von Art. 20 Abs. 1 Buchst. b DBA-Frankreich sind nicht die Dividendeneinnahmen nach Abzug von Betriebsausgaben zu verstehen, sondern die Dividende ohne Steuergutschrift als die Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 942 Nr. 11
GmbH-StB 2017 S. 326 Nr. 10
GmbHR 2017 S. 838 Nr. 15
IStR 2017 S. 543 Nr. 13
IWB-Kurznachricht Nr. 14/2017 S. 506
PIStB 2017 S. 149 Nr. 6
KAAAG-45542

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FG München, Urteil v. 13.03.2017 - 7 K 59/14

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