Online-Nachricht - Mittwoch, 17.05.2017

Gesetzgebung | Finanzausschuss stimmt Geldwäschegesetz zu (hib)

Der Finanzausschuss stimmte am dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928) zu. Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Der Entwurf enthält folgende Neuregelungen:

  • Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten soll erweitert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht nur Spielbanken, Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel im Internet, sondern alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nunmehr als Verpflichtete gelten. Die geldwäscherechtlich Verpflichteten müssen strengere Vorgaben beachten, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen.

  • Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten.

  • Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden.

  • Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden, werden aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes herausgenommen, selbst wenn eine Teilnahme über das Internet möglich ist. Solche Lotterien seien wegen der geringen Gewinnwahrscheinlichkeit und der geringen Auszahlungsquote für Geldwäsche wenig attraktiv.

  • Aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes herausgenommen werden Geldspielgeräte. Aufgrund der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe im einstelligen Eurobereich bestehe auf der Spielerseite ein nur sehr geringes Geldwäscherisiko, heißt es in der Begründung.

Nachricht aktualisiert am :

Der Bundestag hat dem Gesetz am mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/12405) in 2. und 3. Lesung zugestimmt.

Quelle: Heute im Bundestag 313/2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-45168