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BFH 08.12.2016 IV R 24/11, NWB 21/2017 S. 1565

Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum fiktiven Anlage- oder Umlaufvermögen wird bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. (2) Die Kurzfristigkeit der Anmietung einer Immobilie oder ein häufiger Wechsel angemieteter Immobilien und deren unterschiedliche Größe und Nutzbarkeit stehen der Annahme fiktiven Anlagevermögens bei dem Mieter nicht entgegen.

Anmerkung:

Der BFH ist den Bedenken, die im Fachschrifttum gegen die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG – allgemein und insbesondere für Konstellationen wie die im Streitfall – geäußert wurden, nicht gefolgt. Die Klägerin, eine Konzertveranstalterin, die tageweise für die Veranstaltungen Theater...

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