Arbeitshilfe Oktober 2017

Anspruch auf deutsches Kindergeld trotz Bezug von Familienleistungen des anderen Elternteils im EU-Ausland

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Folgenden Rechtsfragen soll grundsätzliche Bedeutung zukommen:

1. Kommt der in Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen getroffenen Entscheidung einer ausländischen Behörde über den materiell-rechtlichen Anspruch auf eine dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung Bindungswirkung für die deutschen Behörden und Gerichte zu, so dass eine entsprechende Prüfung ausländischen Rechts unterbleiben kann?

2. Stellt der Bezug von Arbeitslosengeld II einen einer Beschäftigung gleichgestellten Tatbestand im Sinne des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 hinsichtlich der Prioritätsregeln beim Zusammentreffen von Familienleistungen dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAG-44983