Arbeitshilfe Mai 2020

Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer im Ertragswertverfahren: Auslegung des Begriffs „übliche Miete“ in § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG

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Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer im Ertragswertverfahren:

Wie ist der Begriff „übliche Miete“ in § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG auszulegen?

Ist bei Abweichung der vereinbarten Miete von der „üblichen Miete“ um mehr als 20 % auf den Mittelwert des Mietspiegels oder aber auf den oberen bzw. unteren Grenzwert abzustellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAG-44976