Online-Nachricht - Montag, 15.05.2017

Gesetzgebung | Fast 40 Gesetze verabschiedet (Bundesrat)

Neben dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (s. hierzu unsere Nachricht vom 12.05.2017) hat der Bundesrat fast 40 Gesetze in seiner Sitzung am gebilligt. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und wie geplant in Kraft treten.

Hierzu führt der Bundesrat u.a. weiter aus:

Zu den beschlossenen Gesetzen gehören u.a. die Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes, die Anpassung des Datenschutzrechts an europäische Vorgaben, die Speicherung von Fluggastdaten zur Terrorbekämpfung, das Europol-Gesetz, Vorgaben zur Netzneutralität und zum Datenroaming, das Verbot der Gesichtsverhüllung für Beamte und Soldaten, Regelungen zum automatisierten Fahren, die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die elektronische Fußfessel für verurteilte Straftäter sowie der bessere Schutz für Rettungskräfte.

Ebenfalls zum Abschluss brachten die Länder die Regelungen zur Lohngleichheit, die Reform des Mutterschutzes, die Regulierung des Hochfrequenzhandels in der zweiten Finanzmarktnovellierung, Vorschriften zum CO2-Ausstoß bei neu zugelassenen Pkw, den verstärkten Schutz vor Schienenlärm, die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk und das elektronische Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer. Auch die neuen Berufszugangsregelungen für Fahrlehrer, die Parkprivilegien beim Carsharing und das umstrittene Gesetz zur Abfallverwertung passierte den Bundesrat.

Außerdem beschlossen die Länder drei eigene Initiativen: Einen Gesetzentwurf zur Niederlassung internationaler Organisationen in Deutschland, einen zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung sowie einen zum Lärmschutz an Sportanlagen. Neu vorgestellt wurde ein Gesetzentwurf zu den Folgen von Mietzahlungsverzug und eine Entschließung zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes.

Zudem wird künftig das Laden von Elektrofahrzeugen einfacher. Durch eine Änderung der Ladesäulenverordnung ist das punktuelle Laden künftig auch ohne Vertragsabschluss möglich. Bislang war ein Vertrag Voraussetzung. Der Wegfall des Vertragserfordernisses ermöglicht eine einfache, bundesweit einheitlich geltende Authentifizierung an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten.

Quelle: Bundesrat online (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAG-44927