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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 68/14 EFG 2017 S. 905 Nr. 11

Gesetze: EStG § 6a

Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung: keine Festlegung der für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden Sterbetafel - Eindeutigkeitsgebot - Auslegungsregeln

Leitsatz

1. Die steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung setzt nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Hinblick auf die in einer Pensionszusage enthaltene Abfindungsklausel nicht die Festlegung der für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden Sterbetafel voraus.

2. Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 6 Nr. 24
DStRE 2018 S. 897 Nr. 15
EFG 2017 S. 905 Nr. 11
KÖSDI 2017 S. 20348 Nr. 7
HAAAG-44921

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 21.02.2017 - 1 K 68/14

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