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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 149/15 EFG 2017 S. 920 Nr. 11

Gesetze: EStG § 5b, AO § 150 Abs. 8, AO § 256, AO § 328

Ablehnung des Antrags auf Verzicht der Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung - Festsetzung von Zwangsgeld

Leitsatz

1. Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe der E-Bilanz nach § 5b EStG ist im Rahmen der Anfechtung der Festsetzung eines Zwangsgeldes zu überprüfen, wenn die dieser Festsetzung zugrundeliegende Anordnungsverfügung noch nicht unanfechtbar geworden ist und Einwendungen gegen ihre Rechtmäßigkeit erhoben werden.

2. Die abstrakte Gefahr, dass Dritte mögliche Sicherheitslücken des SSL-Verfahrens zur gezielten Ausspähung übermittelter Daten der E-Bilanz nutzen könnten, begründet keine wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Datenübermittlung per Datenfernübertragung i.S. des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO i.V.m. § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG.

3. Die Ablehnung des Antrags auf Verzicht auf die Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung ist nicht ermessensfehlerhaft, solange die Finanzbehörde nicht über die den besonderen Sicherheitsstandards entsprechenden Möglichkeiten verfügt, die auf einem Datenträger übermittelten Datensätze in das System der Finanzverwaltung einzulesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2546 Nr. 43
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2017 S. 496
DStR 2018 S. 10 Nr. 32
EFG 2017 S. 920 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2017 S. 2242
AAAAG-44919

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 08.03.2017 - 1 K 149/15

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