Einkommensteuer / Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten
bei offener Ladenkasse bei Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung
- hier: Marktbeschicker
Leitsatz
Auch
bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG muss die vollständige
Erfassung der (baren) Betriebseinnahmen nachvollziehbar dokumentiert
und überprüfbar sein. Werden die Bareinnahmen mittels offener Ladenkasse
oder in ähnlicher Form erfasst, setzt dies ordnungsmäßige Kassenberichte
oder vergleichbare Aufzeichnungen voraus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2017 S. 212 Nr. 7 BBK-Kurznachricht Nr. 17/2017 S. 783 JAAAG-44903
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.03.2017 - 2 V 55/17
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