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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 13 K 8328/15 EFG 2017 S. 840 Nr. 10

Gesetze: EStG 2014 § 39e Abs. 3 S. 3EStG 2014 § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG 2014 § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 4EStG 2014 § 52 Abs. 52EStG 2014 § 39 Abs. 6 S. 3

Keine Steuerklasse III für Arbeitslosengeld I beziehenden Ehegatten im Jahr der Heirat

Leitsatz

1. Ein Ehepaar hat im Jahr der Heirat keinen Anspruch darauf, dass der Ehegatte, der Arbeitslohn bezieht, in Steuerklasse V eingereiht wird, und der andere Ehegatte, der Arbeitslosengeld I bezieht, in die Steuerklasse III eingereiht wird, um dadurch ein höheres Arbeitslosengeld zu erhalten.

2. Eine Auslegung des § 38b EStG dergestalt, dass vom Arbeitnehmerbegriff auch Arbeitslose erfasst sind und dass der Bezug von Arbeitslohn dem Bezug von ALG I gleichgestellt wird, ist nicht geboten.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 48
DStRE 2018 S. 269 Nr. 5
EFG 2017 S. 840 Nr. 10
KAAAG-44891

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.02.2017 - 13 K 8328/15

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